Hintergründe für den REHA Kongress

Wie gehen Gesellschaften mit Menschen um, die aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können?
Ein brisantes Thema vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, dem immer stärker werdenden Druck in der Arbeitswelt, der damit verbundenen Zunahme psychischer Erkrankungen, dem Entstehen neuer Zielgruppen und der scheinbar knappen finanziellen Ressourcen.

„Die Erfahrungen aus vielen internationalen Kontakten des BBRZ und eine von uns in Auftrag gegebene Studie zum Thema „Trends und Entwicklungen in der Beruflichen Rehabilitation“ waren der Grund, einen internationalen REHA Kongress im Jahr 2010 zu veranstalten.
Berufliche Rehabilitation bleibt nicht unbeeinflusst von demografischen und arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen der sich rasant verändernden Arbeitswelt und der zunehmend erodierenden sozialen Sicherheitssysteme.
Die Studie „Trends, internationale Entwicklungen und künftige Herausforderungen in der Beruflichen Rehabilitation“ zeigt vier Trends für die Zukunft auf:
Trend 1: Gesellschaftliche Veränderungen – gewandelte Zielgruppen:
Vor allem Personen mit psychischer Beeinträchtigung stellen weltweit die größte Herausforderung für die Berufliche Rehabilitation dar. Daneben erfordern ältere RehabilitandInnen, lernschwache Jugendliche mit niedrigem Qualifikationsniveau – häufig in Zusammenhang mit Migrationshintergrund – sowie Frauen und Suchtkranke verstärkte Aufmerksamkeit in der Beruflichen Rehabilitation.
Trend 2: Reduzierte Finanzmittel – Ökonomisierung der Rehabilitation
Vor allem die Ökonomisierung der Beruflichen Rehabilitation durchdringt alle genannten Trends und führt bisweilen zu widersprüchlichen Effekten.
Trend 3: Fragmentierung des Rehabilitationsprozesses
Unter dem Druck einer Ökonomisierung werden Gesamtprozesse der Beruflichen Rehabilitation in Einzelteile fragmentiert, um dadurch eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen.
Trend 4: Unternehmen in der Verantwortung
Wenngleich der unternehmensnahe Ansatz (weltweit) immer häufiger die traditionelle Berufliche Rehabilitation abzulösen scheint, ist die Zuständigkeit von Unternehmen in der Prävention nur über gesetzliche Verordnungen und Sanktionen zu erreichen. Länderrecherchen zeigen, dass ein Appellieren an ein soziales Gewissen von Unternehmen großflächig wirkungslos ist.